Unsere Anwälte beantworten Dir jeden ersten und dritten Samstag im Monat Deine Fragen zu allen Rechtsgebieten. An jedem zweiten Samstag im Monat informiert unser Mann zu Hartz IV.
Rechtsanwalt Markus Fischer berät regulär am ersten Samstag im Monat in allen Rechtsfragen, so zum Beispiel zum Lebenspartnerschaftsgesetz und Arbeitsrecht. Sein Kollege Jürgen Leske (Bild) übernimmt üblicherweise den dritten Samstag im Monat für die Rechtsberatung. Er ist Fachanwalt für Strafrecht.
Den zweiten Samstag im Monat bestellt Dieter Rahnenführer mit der Hartz-IV-Sprechstunde. Er empfängt Ratsuchende, die Fragen zu SGB II (ALG II) und SGB XII (Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter, teilweise Sozialhilfe) haben. Rahnenführer ist Experte auf seinem Gebiet. Der Mann hilft beim Ausfüllen von Anträgen, erläutert Ratsuchenden ihre Bescheide der ARGE, hilft beim Formulieren eines Widerspruchs gegen falsche Bescheide, unterstützt bei der Vorbereitung einer Klage vor dem Sozialgericht. Bei Bedarf begleitet er seine Besucher auch zu Ämtern oder zum Sozialgericht.