Seinen Asylantrag lehnt das BAMF als “offensichtlich unbegründet” ab, obwohl seine sexuelle Orientierung bekannt ist. Die Geflüchtetenberatung im Sub spricht von einem “gefährlichen Präzedenzfall”.
Die Geflüchtetenberatung im Sub schlägt Alarm! Trotz Verfolgung aufgrund seiner sexuellen Orientierung will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den schwulen Ugander Adiri Lubega in seine Heimat abschieben. Das Sub betreut den 33-Jährigen seit etwa zwei Jahren. Sein Asylantrag wurde vom BAMF als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt; eine Klage und ein Eilantrag blieben erfolglos.
Zur Einordnung: Bislang hat das BAMF Asylanträge von Klienten*innen in vergleichbaren Situationen in der Regel einfach als „unbegründet“ abgelehnt. In solchen Verfahren können die Betroffenen ihre Angelegenheiten im Rahmen eines regulären Klageverfahrens nochmal persönlich vor dem Verwaltungsgericht darlegen.

Im Fall von Adiri ist das nun aber nicht mehr möglich: Weil dessen Antrag als „offensichtlich unbegründet“ gilt, setzte das Verwaltungsgericht keinen Termin an – es ist hierzu rechtlich nicht verpflichtet. Adiri hatte deshalb erst gar keine Gelegenheit, seinen Fall persönlich vor Gericht vorzutragen.
Uganda verfolgt queere Menschen systematisch
Adiri lebt seit 2024 in Deutschland. In Uganda wurde er wegen seiner Homosexualität verfolgt und inhaftiert, wie die Geflüchtetenberatung im Sub mitteilt. Dazu liegen Berichte vor. Dennoch wurde ihm der Schutz in Deutschland nun verweigert. Adiri ist aktuell aufgefordert, Deutschland zunächst freiwillig zu verlassen; andernfalls kommt die Abschiebung.
Für LGBTIQ* zählt Uganda zu den gefährlichsten Ländern weltweit. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind strafbar, staatliche Repressionen, willkürliche Verhaftungen und gesellschaftliche Gewalt und sind gut dokumentiert.
Mit dem 2023 verabschiedeten Anti Homosexuality Act hat sich die Rechtslage für queere Menschen in Uganda weiter verschärft: In bestimmten Fällen drohen lebenslange Haftstrafen. Polizei und Justiz werden in Uganda gezielt als Instrumente zur Verfolgung von LGBTIQ* eingesetzt. Sie handeln häufig auf Grundlage von Denunziationen, Korruption oder politischem Druck.
Belege dazu finden sich bei Amnesty International, Human Rights Watch (“Uganda: Court Upholds Anti-Homosexuality Act “, “How Uganda’s Anti-LGBT Climate Unleashes Abuse“), UNHCR (Erwägungen zum internationalen Schutz von Personen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität) und ILGA World (“Uganda: IILGA World and Gate Condem”). Diese Menschenrechtsorganisationen warnen eindringlich vor einer Rückführung queerer Menschen in das Land.
Lebensgefährlicher Fehlschluss
“Diese Entscheidung ist ein Skandal”, sagt die Geflüchtetenberaterin Anita Beneta im Sub. “Wir Beraterinnen erleben tagtäglich, wie queere Geflüchtete aus Uganda unter massivem psychischem Druck und ständiger Angst leiden. Sie sind aufgrund ihrer Erfahrungen und der Flucht in den meisten Fällen traumatisiert.”
Weil die Betroffenen ihre Lage gegenüber den Beamt*innen häufig nicht detailliert oder “klar genug” erklären können, legt das BAMF das oft als “fehlenden Fluchtgrund” aus. Adiri ist da kein Einzelfall. Anita sagt: „Wer das nicht berücksichtigt, verkennt die akute Lebensgefahr, der die Betroffenen im Falle einer Rückkehr ausgesetzt sind.”
Die mögliche Abschiebung hat Adiri in eine schwere emotionale und psychische Krise gestürzt. Seine aktuelle Situation ist besorgniserregend.

Adiri ist in Bayern angekommen
Adiri ist in Bayern gut integriert: Er lebt offen schwul, hat einen festen Partner, engagiert sich in der LGBTIQ*-Community und arbeitet als sozialversicherungspflichtiger Pflegehelfer. Sein Arbeitgeber beschreibt ihn als zuverlässig und engagiert. Trotz dieser Integrationsleistungen und der offensichtlichen Gefährdung im Herkunftsland wird ihm nun allerdings jegliche Bleibeperspektive verweigert.
Im Sub haben ihn viele Helfer*innen zwei Jahre lang als Mentor*innen ehrenamtlich begleitet. In einem Statement geben sie ihrer Erschütterung Ausdruck: “Mit Befremden haben wir von der Aufforderung an Herrn Lubega gelesen, das Land zu verlassen. Wir kennen ihn seit etwa zwei Jahren als sehr freundlichen und hilfsbereiten jungen Mann, der sich mit großem Eifer in Deutschland integriert. Er besucht derzeit einen B2-Deutschkurs, engagiert sich in der queeren Community, nimmt an Veranstaltungen wie dem Münchner CSD teil und besucht regelmäßig Barabende im Sub. Besonders befremdlich ist, dass er trotz seiner Tätigkeit als Pflegehelfer, ein Job, für den in Deutschland dringend Leute gesucht werden, nun von der Abschiebung bedroht ist.”
Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte
“Dieser Fall stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar”, sagt Anitas Kollegin Hannah Blevins. “Wenn selbst homosexuelle Geflüchtete aus Uganda keinen Schutz mehr in Deutschland erhalten, untergräbt das die menschenrechtlichen Grundsätze unseres im Grundgesetz verankerten Rechts auf Asyl”, warnt sie.
Zudem sei die Bundesrepublik Deutschland an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Danach gilt Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung eindeutig als asylrelevanter Fluchtgrund. Zudem greifen die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das verfassungsrechtliche Refoulement-Verbot, wonach niemand in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem Verfolgung droht.
Vor diesem Hintergrund ist die Einstufung von Adiris Asylantrag als “offensichtlich unbegründet” geradezu zynisch, da sie einem offensichtlich Verfolgten den regulären Zugang zu einer mündlichen Anhörung vor dem Verwaltungsgericht verwehrt.
Das Schwul-Queere Zentrum Sub fordert deshalb:
- einen sofortigen Abschiebestopp für Adiri Lubega
- eine generelle politische und fachliche Überprüfung der BAMF-Entscheidungspraxis bei LGBTIQ*-Asylverfahren
- sowie einen wirksamen Schutz für queere Geflüchtete entsprechend der Verpflichtungen, die die Bundesrepublik laut Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention und ähnlicher völkerrechtlich bindender Vereinbarungen eingegangen ist
Der Fall wird derzeit an zivilgesellschaftliche und politische Akteur*innen weitergeleitet. Gespräche mit dem LSVD Bayern und weiteren Fachstellen zur lobbypolitischen Unterstützung sind geplant.




