Immer häufiger lehnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, sowie das Verwaltungsgericht Asylanträge queerer Menschen ab. Das zumindest beobachten die Beratungsstellen für Geflüchtete von LeTRa und Sub in München. Werden die Betroffenen zurückgeschickt, droht im schlimmsten Falle die Todesstrafe.