Die Behörden wollen Mark Z., einen unserer Klienten, zur Ausreise nach Uganda zwingen. Die Geflüchtetenhilfe im Sub schlägt Alarm.
Die Abschiebung soll schon kommenden Mittwoch, 19. August, stattfinden. Nach Einschätzung von Fach- und Rechtsbeiständen verstoßen die Behörden damit gegen das Völkerrecht, das absolute Folterverbot und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Mark befindet sich derzeit in Abschiebehaft am Flughafen München, nachdem das Amtsgericht Erding einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Seine Rechtsanwältin hat jetzt gerichtliche Eilmaßnahmen eingeleitet.
Integration ausgebremst: Vom Logistik-Arbeiter in die psychische Krise
Mark hatte sich in den vergangenen Jahren in Deutschland eine stabile Existenz aufzubauen versucht und war zuletzt erfolgreich in der Logistikbranche tätig. Seine Kolleg:innen schätzten ihn als zuverlässigen und integrierten Mitarbeiter.
Aufgrund schwerwiegender medizinischer Diagnosen musste er diese Arbeit jedoch vor einigen Monaten aufgeben. Mark leidet unter einer schweren chronischen Depression sowie einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Es sind direkte Folgen der grausamen Folter und der lebensbedrohlichen Gewalt, die er als queerer Mensch in seinem Heimatland Uganda erleben musste.

Die aktuelle Internierung in der Abschiebehaftanstalt am Flughafen München reaktiviert das erlebte Foltertrauma. Marks mentale Gesundheit ist an einem Tiefpunkt angelangt; die Lage ist besorgniserregend.
Trotz der den Behörden bekannten, schweren psychiatrischen Vorgeschichte hat in der Abschiebehaftanstalt bis heute keine unabhängige fachpsychiatrische Begutachtung stattgefunden, um Marks Reisefähigkeit rechtlich zu prüfen und den Betroffenen medizinisch abzusichern. Der psychische Druck der drohenden Abschiebung könnte den Zustand des Betroffenen irreversibel verschlimmern.
Uganda verschärft staatliche Verfolgung: Todesstrafe gerichtlich bestätigt
Eine Abschiebung nach Uganda kommt für LGBTIQ*-Personen einem Todesurteil gleich. Das ostafrikanische Land hat im Mai 2023 den weltweit kritisierten und drakonischen „Anti-Homosexuality Act“ in Kraft gesetzt. Am 3. April 2024 hat das ugandische Verfassungsgericht dieses Gesetz in seinen zentralen Teilen ausdrücklich bestätigt und als verfassungskonform eingestuft.

Für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen drohen demnach in Uganda drakonische, oft lebenslange Haftstrafen. Für so genannte schwere Homosexualität („aggravated homosexuality“) sieht das Gesetz weiterhin die Todesstrafe vor. Queere Menschen sind in Uganda einer permanenten staatlichen Hetzjagd, Erpressung und tödlichen Gewalt durch den Staat und nicht-staatliche Akteure ausgesetzt.
Strukturelle Mängel in der Abschiebehaft: Schutzpflichten verletzt
Angesichts der akuten Blockade im SOGI-Verfahren hat Mark Z.s Rechtsanwältin nun einen Folgeantrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten aus humanitären Gründen beim BAMF eingereicht. Unabhängig davon, ob die Behörden die sexuelle Orientierung des Opfers anerkennen wollen, steht fest: Das absolute Refoulement-Verbot nach Artikel 3 der EMRK zieht bei drohender Folter oder Todesstrafe eine klare rote Linie.
Eine Vollstreckung der Abschiebung in diesen Zustand hinein würde eine eklatante Verletzung der staatlichen Schutzpflichten und des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) darstellen. Diese verfassungsrechtlichen Schutzpflichten müssen im laufenden Eilverfahren zwingend Vorrang vor dem reinen Vollzugsinteresse der Ausländerbehörde haben.
Absolutes Abschiebeverbot für Folteropfer
„Ein überlebendes Folteropfer in ein Land abzuschieben, das queere Menschen gesetzlich mit der Todesstrafe bedroht, ist ein humanitärer und juristischer Skandal“, sagt unsere Kollegin Anita B., Beraterin der LGBTIQ*-Geflüchtetenberatung im Sub.
„Das Bundesverfassungsgericht und internationale Konventionen ziehen hier eine klare rote Linie. Wir fordern die Zentralen Ausländerbehörden in Bayern auf, die geplante Abschiebung sofort zu stoppen, Mark Z. aus der Haft zu entlassen und ihm Zugang zur dringend notwendigen medizinischen und therapeutischen Hilfe zu gewähren.“

Die Fachberatungsstelle hat den Fall in direkter Absprache mit dem Klienten an die Öffentlichkeit übergeben. Mark hat hierzu aus der Abschiebehaft heraus nach umfassender Aufklärung seine ausdrückliche Einwilligung erteilt, da er in der PR-Arbeit der Fachstelle seine letzte Chance sieht, auf seine Notlage aufmerksam zu machen. „Er ist verzweifelt“, sagt Anita.
Auch sein ehemaliger Lebensgefährte John hat sich inzwischen in einem Statement geäußert. John sagt: “Mark ist ein schwuler Mann. Während unserer Beziehung hatten wir einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen. Ich weiß außerdem, dass er in München Kontakte zu anderen queeren Menschen hatte und Beziehungen zu ihnen unterhielt.”
Marks Rechtsanwältin wurde über diesen Schritt unabhängig vom laufenden juristischen Eilverfahren informiert. Wir rufen die Zivilgesellschaft, die Medien und die Politik dazu auf, den Druck auf die bayerischen Behörden zu erhöhen, um diese drohende humanitäre Katastrophe abzuwenden!
Update vom 14. August 2026: Wird der Rechtsstaats ausgehebelt?
Nach uns vorliegenden Informationen habe im Fall von Mark das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gravierend gegen geltendes Verfahrensrecht verstoßen. Am 12.08.2026 sei in der Abschiebungshaft eine Anhörung zu einem Folgeantrag durchgeführt worden, ohne die gesetzliche Vertretung und Rechtsvertretung darüber in Kenntnis zu setzen oder einzubinden.
Rechtsbeistand übergangen Das BAMF habe den Termin eigenmächtig und unter Umgehung der mandatierten Vertretung anberaumt und vollzogen.

Beweisführung vereitelt Unter den Bedingungen der Isolationshaft habe Mark seine Entlastungs- und Beweismittel nicht vorbringen können, da diese ordnungsgemäß bei der Rechtsvertretung liegen.
Rechtliches Gehör verletzt Eine sachgerechte und vollständige Sachverhaltsaufklärung sei somit faktisch unmöglich gewesen.
Was bedeutet das?
Mark ist homosexuell. Bei einer Abschiebung in sein Herkunftsland drohen ihm schwere, menschenrechtswidrige Übergriffe bis hin zu Verfolgung, Haft oder die Todesstrafe. Die Prüfung asylrechtlicher Relevanz erfordert ein hochsensibles, rechtskonformes Verfahren. Eine isolierte Überrumpelung in der Haft wird diesen Standards nicht gerecht. Wir dürfen uns durch Schweigen oder Untätigkeit an einem solchen rechtswidrigen Vorgehen nicht mitschuldig oder strafbar machen; vielmehr gebietet es die humanitäre und rechtliche Verantwortung, diesem Verstoß entschieden entgegenzutreten.
Wir wehren uns!
Die rechtliche Vertretung prüft und veranlasst aktuell alle notwendigen rechtlichen Schritte gegen diesen Verfahrensverstoß. Gefordert wird ein sofortiger Stopp dieser Praxis und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze!




