Queeres Folteropfer abgeschoben!

4. September 2026

Die Behörden wollten Mark Z., einen unserer Klienten, zur Ausreise nach Uganda zwingen und sie haben es geschafft. Das Update.

Mit großem Bedauern müssen wir Euch darüber informieren, dass Mark nach Uganda abgeschoben wurde. Dass dieser Schritt trotz aller Bemühungen vollzogen wurde, macht uns zutiefst betroffen – besonders mit Blick auf die repressive und gefährliche Lage für LGBTIQ* vor Ort. Aus Sicherheitsgründen zeigen wir an dieser Stelle kein Bild von Mark.

Wir danken allen von Herzen, die in den vergangenen Tagen Solidarität gezeigt und unsere Beiträge unterstützt haben. Wir wissen, wie belastend diese Nachricht für sein Umfeld ist. Wenn Marks Freunde oder Ex-Partner in dieser schweren Situation Gesprächsbedarf haben, können sie sich gerne an uns, die Geflüchtetenberatung, wenden. Wir sind für euch da.

Nach Einschätzung von Fach- und Rechtsbeiständen haben die Behörden damit gegen das Völkerrecht, das absolute Folterverbot und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen.

Integration ausgebremst: Vom Logistik-Arbeiter in die psychische Krise

Mark hatte sich in den vergangenen Jahren in Deutschland eine stabile Existenz aufzubauen versucht und war zuletzt erfolgreich in der Logistikbranche tätig. Seine Kolleg:innen schätzten ihn als zuverlässigen und integrierten Mitarbeiter.

Queer & Proud von Delia Giandeini / Unsplash
Queer & Proud von Delia Giandeini / Unsplash

Aufgrund schwerwiegender medizinischer Diagnosen musste er diese Arbeit jedoch vor einigen Monaten aufgeben. Mark leidet unter einer schweren chronischen Depression sowie einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Es sind direkte Folgen der grausamen Folter und der lebensbedrohlichen Gewalt, die er als queerer Mensch in seinem Heimatland Uganda erleben musste.

Die jüngste Internierung in der Abschiebehaftanstalt am Flughafen München reaktivierte das erlebte Foltertrauma. Marks mentale Gesundheit war an einem Tiefpunkt angelangt.

Trotz der den Behörden bekannten, schweren psychiatrischen Vorgeschichte hatte in der Abschiebehaftanstalt keine unabhängige fachpsychiatrische Begutachtung stattgefunden, um Marks Reisefähigkeit rechtlich zu prüfen und den Betroffenen medizinisch abzusichern.

Uganda verschärft staatliche Verfolgung: Todesstrafe gerichtlich bestätigt

Eine Abschiebung nach Uganda kommt für LGBTIQ*-Personen einem Todesurteil gleich. Das ostafrikanische Land hat im Mai 2023 den weltweit kritisierten und drakonischen „Anti-Homosexuality Act“ in Kraft gesetzt. Am 3. April 2024 hat das ugandische Verfassungsgericht dieses Gesetz in seinen zentralen Teilen ausdrücklich bestätigt und als verfassungskonform eingestuft.

Pride bedeutet Schutz, nicht Abschiebung
Pride bedeutet Schutz, nicht Abschiebung. MEHR

Für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen drohen demnach in Uganda drakonische, oft lebenslange Haftstrafen. Für so genannte schwere Homosexualität („aggravated homosexuality“) sieht das Gesetz weiterhin die Todesstrafe vor. Queere Menschen sind in Uganda einer permanenten staatlichen Hetzjagd, Erpressung und tödlichen Gewalt durch den Staat und nicht-staatliche Akteure ausgesetzt.

Strukturelle Mängel in der Abschiebehaft: Schutzpflichten verletzt

Angesichts der akuten Blockade im SOGI-Verfahren hatte Mark Z.s Rechtsanwältin einen Antrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten aus humanitären Gründen beim BAMF eingereicht. Unabhängig davon, ob die Behörden die sexuelle Orientierung des Opfers anerkennen wollen, steht fest: Das absolute Refoulement-Verbot nach Artikel 3 der EMRK zieht bei drohender Folter oder Todesstrafe eine klare rote Linie.

Eine Vollstreckung der Abschiebung in diesen Zustand hinein bedeutet eine eklatante Verletzung der staatlichen Schutzpflichten und des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 GG). Diese verfassungsrechtlichen Schutzpflichten hätten im laufenden Eilverfahren zwingend Vorrang vor dem reinen Vollzugsinteresse der Ausländerbehörde haben müssen.

CSD Muenchen; Politparade 2026
CSD Muenchen; Politparade 2026. Foto: Mark Kamin

„Ein überlebendes Folteropfer in ein Land abzuschieben, das queere Menschen gesetzlich mit der Todesstrafe bedroht, ist ein humanitärer und juristischer Skandal“, sagt unsere Kollegin Anita B., Beraterin der LGBTIQ*-Geflüchtetenberatung im Sub. „Das Bundesverfassungsgericht und internationale Konventionen ziehen hier eine klare rote Linie.“

Absolutes Abschiebeverbot für Folteropfer

Die Fachberatungsstelle hatte den Fall in direkter Absprache mit dem Klienten an die Öffentlichkeit übergeben. Mark hat hierzu aus der Abschiebehaft heraus nach umfassender Aufklärung seine ausdrückliche Einwilligung erteilt, da er in der PR-Arbeit der Fachstelle seine letzte Chance sah, auf seine Notlage aufmerksam zu machen.

Auch sein ehemaliger Lebensgefährte John hat sich in einem Statement geäußert. John sagt: “Mark ist ein schwuler Mann. Während unserer Beziehung hatten wir einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen. Ich weiß außerdem, dass er in München Kontakte zu anderen queeren Menschen hatte und Beziehungen zu ihnen unterhielt.